Weiterführende Scheine
Bodenseeschifferpatent
Ist für Wasserfahrzeuge mit Maschinenantrieb über 4,43 kW ( 6 PS ), sowie für Segelfahrzeuge über 12 qm auf dem
“schwäbischen Meer” vorgeschrieben.
Mindestalter:
Segelbootprüfung: 14 Jahre
Motorbootprüfung: 18 Jahre
Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Vorkenntnisse ca. 14 Praxistage bei Seglern
und 4 Unterrichtseinheiten ( etwa 4x 3 Stunden ) bei Motorbootfahrer.
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Wichtig!!!
Besitzen Sie das Bodenseeschifferpatent, können Sie sich den
amtl. Sportbootführerschein Binnen ohne weitere Prüfung ausstellen lassen.
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Amtlicher Sportbootführerschein Binnen
Der amtliche Sportbootführerschein Binnen ist auf Binnengewässern
( Flüsse, Seen, Kanäle ) ein vorgeschriebener Führerschein für Wasserfahrzeuge
mit einem Maschinenantrieb über 3,68 kW ( 5 PS ).
Der Führerschein ist international
gültig, z.B. am Gardasee oder Largo Maggiore usw.
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Amtlicher Sportbootführerschein See
Der amtl. Sportbootführerschein See ist auf allen Küstengewässern für Wasserfahrzeuge,
die einen stärkeren Maschinenantrieb als 3,68 kW ( 5 PS ) gesetzlich vorgeschrieben.
Der Schein ist international anerkannt und hat einen unbegrenzten Fahrtbereich.
Dieser Führerschein wird grundsätzlich von sämtlichen Küstenstaaten anerkannt und
gilt als Befähigungsnachweis.
Voraussetzung ist jedeglich ein mindestalter von 16 Jahren.
Prüfungsunterlagen:
Ärztliches Attest, Passbild, beglaubigte Kopie des Autoführerscheins ( bzw. polizeiliches
Führungszeugnis )
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Sportküstenschifferschein (SKS)
Der SKS-Führerschein ist ein neuer amtlicher Segelschein für Yachten im Küstenbereich.
Voraussetzungen für den SKS-Schein ist der amtl. Sportbootführerschein See.
Für Kursanmeldungen und Fragen schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@allgaeu-sailing.de









